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BSG, 16.12.1981 - 11 RA 24/81 |
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- BSG, 16.12.1981 - 11 RA 84/80
Wehrmachthelferin - militärähnlichen Dienst - Begründung eines …
Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 24/81
Insofern nimmt der erkennende Senat auf die von ihm ebenfalls am 16. Dezember 1981 entschiedene (und zur Veröffentlichung bestimmte) gleichgelagerte Streitsache 11 RA 84/80 Bezug.Wie der Senat in der Sache 11 RA 84/80 bereits betont hat, bedarf es für den Regelfall der meist dann auch gegebenen konkreten Versicherungspflicht einer einschränkenden Auslegung schon deshalb nicht, weil 5 28 Abs. 2 Satz 1 AVGausdrücklich bestimmt, daß die in Absatz 1 angeführten Zeiten als Ersatzzeiten nur angerechnet werden, wenn während der Ersatzzeit Versicherung;pflicht nicht bestanden hat.
Auch im vorliegenden Fall weicht der erkennende Senat mit dem gefundenen Ergebnis nicht 13 von 5 42 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) von der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 27. Januar 1972 (…SozR Nr. 58 zu 5 1251 RVG) ab; von seiner Rechtsansicht aus (s. die hierauf bezüglichen Ausführungen in 11 RA 84/80) hätte der vom 4. Senat entschiedene Fall nicht anders entschieden werden müssen.
- BSG, 06.02.1974 - 12 RJ 380/72
Anrechnung einer Ersatzzeit - Anspruch - Entrichtung von Beiträgen - Berechtigung …
Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 24/81
284; 37, 121; SozR 2200 5 1251 Nrn 6, 34, 74, 80) hat aus dem Sinn und Zweck von Ersatzzeiten als Ausnahme nur abgeleitet, daß Zeiten, in denen auch ohne Rücksicht auf den Ersatzzeittatbestand die Entrichtung von Beiträgen aus rechtlichen Gründen schlechthin unmöglich war, keine Ersatzzeiten sein können, weil dann für die unterstellte Kausalität die Grundlage entfällt (…SozR Nr. 8 zu 5 1251 RVG).